
Erkrankungen von Mundhöhle, Rachen, Kehlkopf und Halsorganen. Darunter fallen zum Beispiel Heiserkeit, Schluckstörungen, Geschmacksstörugen und Tumorerkrankungen.

Einschränkungen der Nasenatmung, Entzündungen der Nase oder der Nasennebenhöhlen, Schnarchen, Nasenbluten und Tumorerkrankungen.

Erkrankungen der Ohren wie zum Beispiel Ohrenschmerzen, Ohrgeräuschen (Tinnitus), Hörstörungen, Gleichgewichtsstörungen und
Tumorerkrankungen.

Durchführen von Hörgeräteexpertisen (AHV/IV/MV/UV). Die Kosten werden in der Regel im vollen Umfang von der IV übernommen.

Abklärung von akutem oder chronischem Schwindel. Prüfung der Gleichgewichtsorgane inklusive Kalorik und Prüfungen des Hörnerven.
Prüfung der Fahreignung ab 70 Jahren (Stufe I) und der Fahreignung für Führerausweis C/C1, D/D1, Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport, Verkehrsexpert:innen und Fahrlehrer:innen (Stufe II)


