Der Bundesrat hat beschlossen, ab 2026 in der ganzen Schweiz ein neues ambulantes Tarifsystem einzuführen. Dieses umfasst einen vom Bundesrat bewilligten Tarif zur Abgeltung von Einzelleistungen (TARDOC) und neu auch zur Abgeltung von gewissen Leistungen im Rahmen von ambulanten Pauschalen.
Für zahlreiche ambulante Leistungen sind die Änderungen im Vergleich zu den letzten Jahren gering, da das neue Tarifsystem "kostenneutral" sein muss. Für einige Leistungen, die neu in Pauschalen eingeteilt werden, wird der Tarif zu deutlich höheren oder auch tieferen Rechnungen als bisher führen. Dies betrifft insbesondere Interventionen wie operative Eingriffe in lokaler Anästhesie oder auch in Narkose.
Als ärztliche Leistungserbringer sind wir trotz der teilweise ungerechtfertigten Tarife vertraglich verpflichtet, das neue Tarifsystem anzuwenden.
Die Fachärzteschafhat sich aber schon vor der Einführung des neuen ambulanten Tarifsystems mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die Abgeltung für alle Leistungen sachgerecht und fair sein soll. Die nun teilweise deutlich zu hohen (oder auch zu tiefen) Tarife erfüllen diese Forderung noch nicht. Der Bundesrat sieht vor, unsere Vorschläge für einen sachgerechten und fairen Tarif für alle ambulanten Leistungen frühestens in einem Jahr (2027) zu berücksichtigen.
November 2025
Hans Rudolf Briner
Vorsitzender der Tarifkommission der SGORL (Schweizerische Gesellschaft für Otorhinolaryngologie)